Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Preworx GmbH
Schulstraße 17a
56459 Girkenroth
Deutschland
– nachfolgend „Preworx“ genannt –
und ihren Kunden über Dienstleistungen in den Bereichen insbesondere:
- Brandschutz
- Arbeitsschutz
- Datenschutz
- Schulungen und Unterweisungen
- Beratungsleistungen
- Dokumentations- und Organisationsleistungen
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Preworx stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungen von Preworx
Preworx erbringt Beratungs- und Dienstleistungsleistungen in den Bereichen Brandschutz, Arbeitsschutz und Datenschutz.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus:
- dem jeweiligen Angebot
- der Leistungsbeschreibung
- dem abgeschlossenen Vertrag
- oder einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Preworx erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen.
Eine rechtliche oder behördliche Gewährleistung für die vollständige Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen kann nicht übernommen werden.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, Preworx alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Hierzu gehören insbesondere:
- relevante Unternehmensinformationen
- bestehende Dokumentationen
- organisatorische Abläufe
- Ansprechpartner im Unternehmen
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann sich die Leistungserbringung entsprechend verzögern.
4. Vergütung
Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot oder Vertrag.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung der vereinbarten Leistungen jährlich im Voraus als Einmalzahlung.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei Vertragsverlängerungen erfolgt die Rechnungsstellung jeweils zu Beginn der neuen Vertragslaufzeit.
Vereinbarte Termine für Leistungen wie Begehungen, Beratungen, Schulungen oder Unterweisungen sind verbindlich.
Werden vereinbarte Termine durch den Kunden weniger als z. B. 48 Stunden vor dem Termin abgesagt oder verschoben, behält sich Preworx vor, den vereinbarten Termin vollständig in Rechnung zu stellen, sofern kein Ersatztermin vereinbart werden kann.
5. Termine und Leistungsfristen
Vereinbarte Termine und Fristen gelten als verbindlich, sofern sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden oder aufgrund unvorhersehbarer Umstände können zu einer angemessenen Anpassung der Fristen führen.
6. Haftung
Preworx haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Preworx nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Nutzung von Unterlagen und Dokumentationen
Alle von Preworx erstellten Unterlagen, Konzepte, Dokumentationen und Schulungsunterlagen unterliegen dem Urheberrecht.
Sie dürfen ausschließlich für die internen Zwecke des Kunden verwendet werden.
Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Preworx zulässig.
8. Schulungen und Unterweisungen
Bei Schulungen und Unterweisungen stellt der Kunde sicher, dass die teilnehmenden Personen die notwendigen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen.
Die Teilnahme erfolgt auf Grundlage der jeweils vereinbarten Inhalte.
Preworx übernimmt keine Gewähr für eine erfolgreiche Umsetzung der vermittelten Inhalte im Unternehmen des Kunden.
9. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
10. Laufzeit und Kündigung
Verträge werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von Preworx enthalten.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Montabaur, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13. Umsetzung von Empfehlungen
Preworx erbringt Beratungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen im Bereich Brandschutz, Arbeitsschutz und Datenschutz.
Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen, organisatorischen Anpassungen und technischen Anforderungen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
Preworx haftet nicht für Schäden oder Nachteile, die daraus entstehen, dass empfohlene Maßnahmen durch den Kunden nicht, nicht vollständig oder verspätet umgesetzt werden.
14. Behördliche Anforderungen und Prüfungen
Die von Preworx erstellten Konzepte, Empfehlungen und Dokumentationen erfolgen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten gesetzlichen und technischen Anforderungen.
Eine Gewähr dafür, dass Behörden oder Prüfinstanzen (z. B. Feuerwehr, Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften oder andere Kontrollstellen) die vorgeschlagenen Maßnahmen im Einzelfall vollständig anerkennen, kann nicht übernommen werden.
Preworx übernimmt keine Haftung für behördliche Entscheidungen oder Auflagen.
15. Verantwortung für betriebliche Organisation
Der Kunde bleibt unabhängig von der Beauftragung von Preworx verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten in seinem Unternehmen.
Die Beauftragung von Preworx entbindet den Kunden nicht von seiner gesetzlichen Verantwortung als Unternehmer, insbesondere in den Bereichen:
- Brandschutz
- Arbeitsschutz
- Organisation betrieblicher Abläufe
- Umsetzung gesetzlicher Vorschriften
16. Tätigkeit als externer Brandschutzbeauftragter
Sofern Preworx als externer Brandschutzbeauftragter tätig wird, erfolgt die Leistung im Rahmen einer beratenden und unterstützenden Funktion.
Die Verantwortung für die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen verbleibt beim Betreiber bzw. beim Kunden.
Preworx unterstützt insbesondere bei:
- Beratung zu Brandschutzmaßnahmen
- Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzdokumentationen
- Durchführung von Begehungen
- Schulungen und Unterweisungen
- Koordination von Brandschutzmaßnahmen
